Technische Info
Die Richtlinie 2002/95/CE hat das Ziel, gefährliche Stoffe in Elektro –und Elektronikgeräten zu beschränken. Gesetzlich, gründet sie sich auf den Artikel 95 .
(hier das PDF der integrierten Richtlinien-Verfassung) Die Richtlinienanordnungen widmen sich den Ausstattungen enthalten in der Anlage IA des vorherigen Richtlinie für die Kategorien 1,2,3,4,5,6,7 und 10 sowie für Glühlampen und Hausbeleutungsanlagen. Anordnungen: Blei Quecksilber Cadmium Sechswertiges Chrom, korrosionsfest polybromiertes Biphenyl (PBB), flammschutzmittel polybromiertes Diphennylether (PBDE) flammschutzmittel. Verwendungsausnahmen: Verwendungsausnhamen der oben gennanten Stoffe sind trotzdem gesetzlich vorgesehen (in den Gesammtrichtlinien detailliert): Quecksilber in den Lampen (kompakte Fluoreszenslampen, Fluoreszensröhre) Blei in dem Glas der Kathodenstrahlröhre, elektronischen Komponenten und Fluoreszensröhre. Blei in einigen Stahl, -Aluminium und Kupperlegierungen. Blei in einigen Schweissungsverfahren (zu hohen Temperaturen, Server, Speicherungssysteme, Telekommunikationssysteme). Kadmieren mit Ausnahme der in der Anordnung 76/769/CEE vorgesehenen Vorschrift (Aenderung 91/338/CEE). Sechswertiges Chrom, korrosionsfest in einigen Anwendungen. TEKO strebt seit jeher nach technischen Lösungen mit umweltfreundlichem Konzept. Aus diesem Grund und um den RohS –und WEEE Einrichtungen zu entsprechen, hat TEKO schon heute seine Produkte auf diese Richtlinien abgestimmt.
TEKO verpflichtet sich, alle notwendige Informationen durch sein WEB Site anzugeben, die den Kunden zur Zustimmung an den in Frage stehenden Richtlinien notwendig sind.